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Iris Albrecht

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Aktuelle Pressemitteilungen

 

 

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist wichtig – gerade für junge Menschen

Ob Unfall oder Krankheit: Jeder vierte Arbeitnehmer wird statistisch gesehen berufsunfähig – Es drohen finanzielle Einbußen und hohe Folgekosten – Der Schutz der eigenen Arbeitskraft sollte nach Ansicht des FPSB Deutschland deshalb speziell für jüngere Frauen und Männer oberste Priorität haben

Was zählt für Frauen und Männer hierzulande zu den wichtigsten Absicherungen? Klar, dazu gehört die Privathaftpflichtversicherung, die die Kosten für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt. Gleich danach kommt aber schon der Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Denn der Verlust der eigenen Arbeitskraft nach Krankheit oder Unfall bedeutet in der Regel deutliche Einkommenseinbußen bis hin zur Bedrohung der Existenz.

Trotz allem sind immer noch sehr viele Bundesbürger ohne den entsprechenden Schutz. Für Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), ist das ein großes Versäumnis. „Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist statistisch gesehen sehr hoch. Untersuchungen zufolge wird jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig“, erläutert Tilmes.

Reform bringt neuen Schwung für ELTIFs: Doch das Anlagevehikel ist nicht für jedermann geeignet

ELTIFs ermöglichen einfacheren Zugang zu Anlageklassen wie Private Equity    oder Infrastruktur – Doch Berater und Investoren sollten bei der Auswahl wichtige Fallstricke und Risiken beachten

ELTIF: 5 Buchstaben sind es nur, doch sie versetzen Teile der Finanzbranche in Auffuhr. Mit diesem Anlagevehikel namens European Long-Term Investment Funds können angeblich nun auch private Anleger wie die Profis investieren. Die Ratingagentur Scope titelt ihre neue Studie über ELTIF denn auch reißerisch: „Eine neue Zeitrechnung“. Und die Zahl der Produkte nimmt entsprechend stetig zu, viele Anbieter springen auf den Zug auf und bringen die Vehikel auf den Markt.

ELTIFs gehören zu den sogenannten Alternativen Investmentfonds. Das Anlagevehikel wurde geschaffen, um langfristige Investitionen in die europäische Realwirtschaft zu fördern. Mithilfe der regulierten Langzeitfonds sollen illiquide Kapitalanlagen für Privatanleger besser zugänglich werden. Insbesondere verschaffen die ELTIFs ein reguliertes, depotfähiges und transparentes Vehikel, was sie für Privatanlegen geeignet macht. Dazu zählen etwa Private Equity, Infrastruktur, andere Sachwerte wie Windkraftanlagen oder Private Debt. Zwar hat die Europäische Union bereits 2015 das Fondsvehikel zugelassen, doch Anfang 2024 haben die Beamten in Brüssel das Regelwerk reformiert, wichtige Einstiegshürden gesenkt und so die Euphorie entfacht. Denn die überarbeitete Verordnung ermöglicht nun Privatanlegern einen deutlich einfacheren Zugang zu solchen Produkten. Die Beimischung von Privatmarktfonds kann zu einer höheren jährlichen Rendite und einer geringeren Volatilität führen.

Plötzlich reich: Was tun mit einem unerwarteten Geldzufluss?

Immer wieder kommt es vor, dass jemand aus unterschiedlichen Gründen plötzlich eine größere Summe zur Verfügung hat – Für die meisten Menschen ist es aber gar nicht so einfach zu entscheiden, was man damit anfangen soll – Finanzplaner können helfen, den individuell passenden Weg zu finden

Es kann viele Gründe geben, warum jemand zu einem größeren Geldbetrag kommt. Zum Beispiel eine unerwartete Erbschaft, eine vorzeitige Schenkung, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder eine größere Abfindung. „Häufig, so meine Erfahrung, verunsichert das zunächst viele Menschen, vor allem wenn der Geldzufluss überraschend geschieht“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Denn tatsächlich gibt es zahllose Möglichkeiten, was man alles damit machen kann. Die Palette reicht von der Erfüllung persönlicher Wünsche wie eine große Reise      oder ein neues Auto, über die Investition in eine Wohnung oder ein Haus, den Umbau oder die Renovierung einer bereits bestehenden Immobilie bis hin zur Geldanlage für die eigene Altersvorsorge, für den vorgezogenen Ruhestand oder den Nachwuchs, um nur einige Beispiele zu nennen.

Clevere und steuerfreie Vermögensübertragung: „Schaukeln“ für den Ehepartner

Mithilfe der sogenannten Güterstandsschaukel können Ehepartner untereinander Vermögen übertragen und dabei die Zahlung einer Schenkungssteuer verhindern. Doch es kommt auf die richtige Vorgehensweise an.

Erbschaftssteuer zu zahlen, kann bisweilen ganz schön ins Geld gehen. Deshalb kann eine vorzeitige Vermögensübertragung eine gute Alternative sein, und das nicht nur an die nächste Generation. Auch innerhalb einer Ehe ist dieser Weg denk- und machbar. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es eine sogenannte erbschaftsteuerliche Schieflage gibt, weil etwa das Vermögen – zum Beispiel wegen eines Unternehmens- oder Immobilienverkaufs – überwiegend bei einem der Ehepartner angesiedelt ist.

Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer – zumindest soweit sie den Ehegatten-Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen und es sich nicht um die Übertragung des „Familienheims“ handelt.

Statt Schenkung: Warum nicht die Immobilie an den Nachwuchs verkaufen?

Im Alter stellt sich bei Immobilienbesitzern die Frage, was sie mit ihrer Immobilie tun sollen – Naheliegend ist zwar die Aufnahme in die Erbmasse oder eine Schenkung, eine Alternative kann aber auch der Verkauf an den Nachwuchs sein – Diese Lösung bringt nämlich allen Beteiligten Vorteile

Nach Berechnung der Bundesbank werden derzeit jährlich Vermögenswerte im Wert von rund 400 Milliarden Euro an die nächste Generation weitergegeben, fast die Hälfte davon sind Immobilien. Und auch wenn die Immobilienpreise zuletzt etwas gefallen sind, so sind sie davor, in der Phase der extrem niedrigen Zinsen, doch auch kräftig gestiegen. Zudem sollten Immobilienbesitzer beachten, dass seit Anfang vergangenen Jahres neue Regelungen bezüglich der steuerlichen Bewertung von Immobilien gelten. Da sich deren Wert nun am tatsächlichen Verkaufswert orientiert, gehen Schätzungen davon aus, dass dadurch der zu versteuernde Wert in manchen Fällen um 20 bis 30 Prozent steigt.

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