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Iris Albrecht

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Aktuelle Pressemitteilungen

 

 

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:

Familienheimschaukel: Wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bringt – BFH stärkt das Familienheim

Bei der Weitergabe von Vermögen kann Schenkungsteuer anfallen – Ehepartnern bietet die Familienheimschaukel jedoch einen legalen Weg, diese zu vermeiden und Vermögen zu übertragen – Wie das funktioniert und welche Vorteile das Schaukeln sonst noch bringt, erläutert Maximilian Kleyboldt vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) – BFH stärkt mit aktuellem Urteil die Planungssicherheit rund um Garten- und Nebenflächen

Das selbstgenutzte Familienheim ist für viele Familien der wertvollste Vermögensgegenstand – und zugleich ein steuerlich privilegierter Nachfolgebaustein. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht unterschiedliche Begünstigungen vor: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein Familienheim sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen steuerfrei erwerben. Für Kinder und Kinder vorverstorbener Kinder kommt die besondere Familienheimbefreiung dagegen nur beim Erwerb von Todes wegen und unter zusätzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Dass das Vermögen zwischen Eheleuten ungleich verteilt ist, ist eher die Regel als die Ausnahme. Insofern kann es wünschenswert sein, dieses besser zwischen den beiden Partnern aufzuteilen. Zwar liegt der persönliche Freibetrag bei Schenkungen zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei 500.000 Euro, dieser persönliche Freibetrag gilt alle zehn Jahre neu. Liegt die Summe, um die es geht, aber darüber, fällt Schenkungsteuer an.

Premium-Event für professionelle Finanzplanung: World Financial Planning Day am 7. Oktober erstmals live in Köln

Weltweiter Aktionstag rückt die Bedeutung ganzheitlicher Finanzplanung und finanzieller Bildung in den Fokus – Das offizielle deutsche Event zum World Financial Planning Day wird gemeinsam vom FPSB Deutschland und FONDS professionell organisiert – Programm mit Fachvorträgen, Workshops und hochkarätigen Keynotes, unter anderem von Ex-Bundesbankpräsident Axel Weber

Premiere für die deutsche Finanzplanungsbranche: Zum World Financial Planning Day, dem weltweiten Aktionstag der internationalen Dachorganisation der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals laden der FPSB Deutschland und das Fachmagazin FONDS professionell am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, erstmals zu einem eigenen Premium-Event nach Köln ein.

Zum zehnten Mal findet der weltweite Finanzplanungstag statt – erstmals laden FPSB Deutschland und FONDS professionell zum Branchentreffen ein. Die Veranstaltung richtet sich in der Flora Köln - Palais im Park gezielt an CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals, Finanz- und Vermögensplaner, Wealth Manager sowie alle Fach- und Führungskräfte der Branche, die sich auf höchstem Niveau weiterbilden und vernetzen möchten. Für die inhaltlichen Höhepunkte sorgen namhafte Keynote-Speaker, die aktuelle Entwicklungen an den Kapitalmärkten, strategische Fragen der Vermögensallokation sowie die Zukunft professioneller Finanzplanung beleuchten.

BFH zieht die Grenze: Warum der Nießbrauch bei der Lebensversicherung schenkungsteuerlich nicht mehr direkt greift.

Der Nießbrauch ist in der Nachfolgeplanung ein beliebtes Gestaltungsmodell – Der Bundesfinanzhof versagt jetzt jedoch den sofortigen schenkungsteuerlichen Abzug des Nießbrauchs bei Lebensversicherungen – Beim Wertpapierdepot bleibt er bestehen. Dennoch gibt es beim Nießbrauch an Wertpapieren bei der ertragsteuerlichen Zurechnung der Kapitalerträge neue Vorgaben vom BMF

Nießbrauchsgestaltungen gehören zum Standardrepertoire in der Nachfolgeplanung, i.d.R. mit Immobilien und Wertpapieren, aber auch mit Versicherungen, und zwar grundsätzlich wie folgt: Eltern übertragen eine Lebensversicherung auf ihre Kinder und behalten sich zugleich den Nießbrauch vor. Ein wichtiges Motiv dafür ist der Wunsch, das eigene Vermögen schon zu Lebzeiten geordnet an die nächste Generation weiterzugeben, aber weiterhin an Erträgen zu partizipieren. Mindestens ebenso wichtig ist für die meisten zudem die Möglichkeit, schenkungsteuerliche Vorteile zu nutzen. Denn der vorbehaltene Nießbrauch stellt erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich eine Gegenleistung dar und kann dadurch den steuerpflichtigen Wert der Schenkung mindern.

Nachfolgeplanung bei GmbH-Anteilen- Steuerfalle im Erbe: FPSB warnt vor Doppelbelastung durch latente Steuern

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern liegt ein oft unterschätzter Schwachpunkt: die latente Steuerlast auf einbehaltene Gewinne in Kapitalgesellschaften – Wie Unternehmer frühzeitig vorbauen können

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern wird ein Risiko häufig unterschätzt: die sogenannte latente Steuerlast. Dabei handelt es sich um Steuern auf Gewinne, die in Kapitalgesellschaften wie GmbHs thesauriert, also nicht ausgeschüttet wurden. Diese thesaurierten Gewinne unterliegen bei Kapitalgesellschaften zunächst keiner direkten Besteuerung. Erst bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter fällt die Kapitalertragsteuer an.

Im Erbfall entsteht jedoch eine steuerliche Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer, die den realen Wert des Erbes empfindlich schmälern kann. Denn die Erben müssen zunächst Erbschaftsteuer auf den Wert der Gesellschaftsanteile zahlen, wobei auch die im Unternehmen angesammelten, noch nicht versteuerten Gewinne einbezogen werden. Bei einer späteren Ausschüttung dieser Gewinne wird dann zusätzlich Kapitalertragsteuer fällig.

Den Nachlass rechtzeitig regeln: Tipps und Tricks für die private Nachfolgeplanung

Da in den kommenden Jahren große Vermögen zur Weitergabe an die nächste Generation anstehen, gewinnt die private Nachfolgeplanung an Bedeutung – Der FPSB Deutschland gibt Tipps, wie Erblasserinnen und Erblasser Erbenwünsche klar festlegen, steuerliche Vorteile nutzen und für klare Verhältnisse im Ernstfall sorgen können

Wie viel Vermögen die Bundesbürger pro Jahr verschenken oder vererben, lässt sich nur grob schätzen. Es dürften aber mehr als 100 Milliarden Euro sein. Doch viele Menschen planen ihr Erbe gar nicht oder nur sehr unzureichend. „Es gibt rund um das Erbe sehr viele Missverständnisse und zudem unzureichendes Wissen“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Wer seinen Nachlass jedoch frühzeitig ordnet, erspart den Angehörigen Unsicherheit, Streit und Kosten. „Die private Nachfolgeplanung umfasst dabei weit mehr als das Aufsetzen eines Testaments“, erläutert Kleyboldt. Der Finanzexperte, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim FPSB auch Direktor im Wealth Planning der Privatbank Bethmann HAL und dort als Financial Planner und Estate Planner tätig ist, gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Stellschrauben.

 

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