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Iris Albrecht

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Aktuelle Pressemitteilungen

 

 

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:

Die neue Erbengeneration: Wie das Private Banking die Next Generation an sich bindet

In den kommenden Jahrzehnten wird es einen gewaltigen Vermögenstransfer geben – Doch die Erbengeneration tickt anders – Darauf muss sich das Private Banking einstellen, wenn es die Zukunft seines Geschäfts sichern will – Maximilian Kleyboldt vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) erläutert, wie Banken diese Kundengruppe an sich binden können 

Die stolze Summe von 84 Billionen US-Dollar sollen bis 2045 weltweit laut einer Schätzung der Bank of America an die Erbengeneration weitergegeben werden. Und auch hierzulande sind erhebliche Vermögenstransfers zu erwarten. Doch stellen sich für die etablierten Finanzinstitute damit sehr wichtige Fragen: Wird diese nachfolgende Generation, die NextGen, auch bei ihnen bleiben? Werden sie – wie ihre Eltern – ihr Geld weiter traditionellen Banken anvertrauen, das Gespräch mit ihnen suchen und die persönliche Betreuung zu schätzen wissen? Oder wird die Erbengeneration samt Vermögen dem traditionellen Private Banking den Rücken kehren und zu sogenannten Neobanken wechseln? Und wenn ja, wie lässt sich das verhindern?

Gender Pension Gap – oder wie Frauen die Rentenlücke schließen können

Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern führt dazu, dass Frauen überproportional oft von Altersarmut betroffen sind – Marcel Reyers vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) erläutert, wie sich diese Lücke mit der richtigen Strategie schließen lässt. 

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Insgesamt bezogen Frauen laut Statistischem Bundesamt Destatis in 2025 – ohne Hinterbliebenenrente – rund 37 Prozent weniger Alterseinkünfte als Männer. Und 21,6 Prozent der Frauen ab 65 Jahren galten laut Destatis in 2024 als armutsgefährdet. Bei Männern waren es nur 17,1 Prozent. Zudem beziehen etwa 42 Prozent der Frauen über 75 Jahren laut Statistik eine Grundsicherungsrente, während es bei Männern nur etwa 29 Prozent sind.

Diese Rentenlücke, der Gender Pension Gap, ist auf den Gender Pay Gap zurückzuführen. Die geringere Bezahlung von Frauen wiederum hat ihre Ursache in Karriereunterbrechungen durch Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. „Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und haben eine höhere Lebenserwartung. Während sie also einerseits aufgrund der niedrigeren Erwerbseinkommen weniger Rentenpunkte sammeln, müssen sie andererseits ihre Ersparnisse über eine längere Zeit aufteilen", erklärt Marcel Reyers, CFP® und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standard Board (FPSB) Deutschland. Laut Destatis verdienten Frauen in 2023 hierzulande durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer.

Wann es sich lohnt, Wertpapiere in der GmbH zu investieren

Um Steuern zu sparen und eine effizientere Anlage anzustreben, wird oftmals empfohlen, Depotwerte und im Besonderen Aktien in einer GmbH anzulegen – Doch müssen Anleger bedenken, dass das nicht in jedem Fall von Vorteil ist – Wer wissen will, ob es sich im Einzelfall wirklich auszahlt, sollte sich professionellen Rat holen. 

Wer Geld anlegt, kommt an der Steuer nicht vorbei. Und die geht stets zu Lasten der Rendite. Deshalb ist es mehr als verständlich, dass Investoren immer wieder nach Wegen suchen, um die Steuerlast bei Kursgewinnen aus Aktienanlagen, Investments in Exchange Traded Funds oder Investmentfonds zu reduzieren und die Anlage zu optimieren. Eine Möglichkeit: Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, in die die Depotwerte übertragen werden können, vorzugsweise jedoch im Belastungsvergleich nur Aktienwerte.

„Diese Idee klingt im ersten Augenblick sehr reizvoll“, urteilt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn Kursgewinne auf Aktien, die innerhalb einer GmbH realisiert werden, unterliegen der Körperschaftsteuer und die beträgt bei Einzelaktien nur rund 1,5 Prozent.“ Aktienkursgewinne in der GmbH werden aufgrund des § 8 b KStG zu 95 % freigestellt. Das ist deutlich weniger als die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, die bei 25 Prozent bei der Anlage im Privatvermögen liegt. In der direkten Aktienanlage mit Einzeltiteln steht der GmbH somit das sog. Beteiligungsprivileg zu (§ 8 b KStG), das zu einer fast vollständigen Steuerfreistellung für Kursgewinne aus Aktien führt. Für vereinnahmte Dividenden gilt dies nur bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 % bzw. für Gewerbesteuerzwecke von 15 %. Ein Vorteil, der vor allem dann zum Tragen kommt, wenn jemand einerseits die Aktien in der GmbH als Spardose belassen will oder anderseits sein Wertpapierportfolio aktiv bewirtschaftet und häufig handelt. Denn in diesem Fall würde die Abgeltungssteuer zu Lasten der Rentabilität der Anlage gehen. Folglich kann hier die vermögensverwaltende GmbH durchaus interessant sein.

Warum der Frühjahrsputz im Depot so wichtig ist

Das Frühjahr ist immer ein guter Zeitpunkt für den Kehraus – Das gilt auch für das eigene Depot – Denn aufgrund von Marktbewegungen verändert sich die Zusammensetzung des Portfolios laufend Was Anleger beachten sollten

In den vergangenen Jahren ging es an den Aktienmärkten – zugegebenermaßen mit einigen Rücksetzern – fast nur nach oben. Doch nicht für alle Aktien gleichermaßen. Während beispielsweise Rüstungsaktien, Techwerte sowie KI-Titel größtenteils kräftig zulegten, lief es für viele andere Einzeltitel, etwa aus den Branchen Biotech, Industrie und vor allem Automobile deutlich weniger gut. Und selbst mit großen Unternehmensnamen waren Anleger vor zum Teil heftigen Kursverlusten nicht gefeit.

Was also tun? „Wenn es keine begründete Aussicht auf eine Kursverbesserung gibt, sollten sich Anleger von den Verlustbringern im Depot trennen“, empfiehlt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Das Frühjahr ist seiner Empfehlung nach generell ein guter Anlass, sein Depot mal wieder genauer unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls auszumisten – quasi ein Frühjahrsputz für die eigenen Finanzen.

Kindererziehungszeiten richtig zuordnen: So können Familien ihre Rente um Zehntausende Euro steigern

Die richtige strategische Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann die spätere Rente erheblich steigern – besonders in Familien mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen – Der FPSB Deutschland zeigt auf, wie durch eine gezielte Erklärung gegenüber der Rentenversicherung fünfstellige Beträge gesichert werden können 

Kindererziehung wird im deutschen Rentensystem honoriert: Pro Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet, was derzeit einem Rentenplus von rund 30.000 Euro über die gesamte Bezugsdauer entspricht. Doch viele Familien verschenken diesen Anspruch ungewollt. Der Grund: Erziehungszeiten werden bei gemeinsamer Erziehung standardmäßig der Mutter zugeordnet – eine Lösung, die nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste ist.

„Die richtige Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann über die Lebenszeit gerechnet einen bemerkenswerten Unterschied ausmachen“, erklärt Marcel Reyers, CFP®, stellvertretender Vorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Die Besonderheit liegt in der Deckelung: Denn Erwerbseinkommen und Erziehungszeiten werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, addiert. Diese liegt 2026 bei monatlich 8.450 Euro beziehungsweise jährlich 101.400 Euro. Wer mehr verdient, für den fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Kindererziehung wirkungslos weg. In solchen Konstellationen empfiehlt Reyers, die Erziehungszeiten per übereinstimmender Erklärung dem Partner mit dem geringeren Verdienst zuzuordnen.

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