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Iris Albrecht

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Aktuelle Pressemitteilungen

 

 

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:

BFH zieht die Grenze: Warum der Nießbrauch bei der Lebensversicherung schenkungsteuerlich nicht mehr direkt greift.

Der Nießbrauch ist in der Nachfolgeplanung ein beliebtes Gestaltungsmodell – Der Bundesfinanzhof versagt jetzt jedoch den sofortigen schenkungsteuerlichen Abzug des Nießbrauchs bei Lebensversicherungen – Beim Wertpapierdepot bleibt er bestehen. Dennoch gibt es beim Nießbrauch an Wertpapieren bei der ertragsteuerlichen Zurechnung der Kapitalerträge neue Vorgaben vom BMF

Nießbrauchsgestaltungen gehören zum Standardrepertoire in der Nachfolgeplanung, i.d.R. mit Immobilien und Wertpapieren, aber auch mit Versicherungen, und zwar grundsätzlich wie folgt: Eltern übertragen eine Lebensversicherung auf ihre Kinder und behalten sich zugleich den Nießbrauch vor. Ein wichtiges Motiv dafür ist der Wunsch, das eigene Vermögen schon zu Lebzeiten geordnet an die nächste Generation weiterzugeben, aber weiterhin an Erträgen zu partizipieren. Mindestens ebenso wichtig ist für die meisten zudem die Möglichkeit, schenkungsteuerliche Vorteile zu nutzen. Denn der vorbehaltene Nießbrauch stellt erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich eine Gegenleistung dar und kann dadurch den steuerpflichtigen Wert der Schenkung mindern.

Nachfolgeplanung bei GmbH-Anteilen- Steuerfalle im Erbe: FPSB warnt vor Doppelbelastung durch latente Steuern

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern liegt ein oft unterschätzter Schwachpunkt: die latente Steuerlast auf einbehaltene Gewinne in Kapitalgesellschaften – Wie Unternehmer frühzeitig vorbauen können

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern wird ein Risiko häufig unterschätzt: die sogenannte latente Steuerlast. Dabei handelt es sich um Steuern auf Gewinne, die in Kapitalgesellschaften wie GmbHs thesauriert, also nicht ausgeschüttet wurden. Diese thesaurierten Gewinne unterliegen bei Kapitalgesellschaften zunächst keiner direkten Besteuerung. Erst bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter fällt die Kapitalertragsteuer an.

Im Erbfall entsteht jedoch eine steuerliche Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer, die den realen Wert des Erbes empfindlich schmälern kann. Denn die Erben müssen zunächst Erbschaftsteuer auf den Wert der Gesellschaftsanteile zahlen, wobei auch die im Unternehmen angesammelten, noch nicht versteuerten Gewinne einbezogen werden. Bei einer späteren Ausschüttung dieser Gewinne wird dann zusätzlich Kapitalertragsteuer fällig.

Den Nachlass rechtzeitig regeln: Tipps und Tricks für die private Nachfolgeplanung

Da in den kommenden Jahren große Vermögen zur Weitergabe an die nächste Generation anstehen, gewinnt die private Nachfolgeplanung an Bedeutung – Der FPSB Deutschland gibt Tipps, wie Erblasserinnen und Erblasser Erbenwünsche klar festlegen, steuerliche Vorteile nutzen und für klare Verhältnisse im Ernstfall sorgen können

Wie viel Vermögen die Bundesbürger pro Jahr verschenken oder vererben, lässt sich nur grob schätzen. Es dürften aber mehr als 100 Milliarden Euro sein. Doch viele Menschen planen ihr Erbe gar nicht oder nur sehr unzureichend. „Es gibt rund um das Erbe sehr viele Missverständnisse und zudem unzureichendes Wissen“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Wer seinen Nachlass jedoch frühzeitig ordnet, erspart den Angehörigen Unsicherheit, Streit und Kosten. „Die private Nachfolgeplanung umfasst dabei weit mehr als das Aufsetzen eines Testaments“, erläutert Kleyboldt. Der Finanzexperte, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim FPSB auch Direktor im Wealth Planning der Privatbank Bethmann HAL und dort als Financial Planner und Estate Planner tätig ist, gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Stellschrauben.

 

Weniger sparen, mehr Vermögen: Der unterschätzte Vorteil des frühen Starts

Viele junge Menschen blicken skeptisch auf ihre finanzielle Zukunft – Dabei haben gerade sie einen entscheidenden Vorteil in der Hand: die Zeit – Der FPSB Deutschland zeigt anhand konkreter Rechenbeispiele, welchen Effekt der Zinseszins für den Vermögensaufbau erzielen kann

Die Frage, ob das Geld fürs Leben im Alter reicht, beschäftigt viele Menschen hierzulande. Dies gilt gerade auch für die jüngere Generation, wie eine aktuelle Studie des Versicherers HDI verdeutlicht. Demnach blicken viele Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 35 Jahren skeptisch auf ihre finanzielle Situation im Alter. Und immerhin 21 Prozent erwarten bereits heute, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. Nur 13 Prozent gehen davon aus, dies später ohne finanzielle Abstriche zu schaffen.

Was die Mehrheit dabei verkennt: Wer sich bereits in frühen Jahren um die eigene Altersvorsorge kümmert, sichert sich einen enormen finanziellen Vorteil für später. „Wer mit 20, 25 oder 30 Jahren beginnt, die Altersvorsorge ernst zu nehmen, hat bereits gewonnen. Nicht durch spektakuläre Gewinne, sondern durch die Kraft der Zeit und des Zinseszinses“, sagt Marcel Reyers, CFP®, stellvertretender Vorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Viele junge Menschen unterschätzen die Kraft der Zeit beim Vermögensaufbau. Wer mit 25 Jahren beginnt, regelmäßig Geld anzulegen, hat einen Startvorteil, den Spätzünder kaum aufholen können – egal wie viel sie später sparen", erklärt Reyers und veranschaulicht dies anhand von zwei konkreten Rechenbeispielen.

Wissenschaftspreis 2026: FPSB Deutschland zeichnet exzellente wissenschaftliche Arbeiten im Bereich Finanzplanung aus

Von der Theorie für die Praxis: Der FPSB Deutschland vergibt zum zehnten Mal den viel beachteten FPSB-Wissenschaftspreis – Die prämierten Arbeiten liefern neue Einblicke und relevante Erkenntnisse zu den Themen Plattformökonomie im Privatkundengeschäft von Banken sowie der Bedeutung von Bestandsprovisionen in der Anlageberatung.

In einer Feierstunde in Frankfurt hat der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) bereits zum zehnten Mal den renommierten FPSB-Wissenschaftspreis vergeben. Mit dem Preis werden jährlich herausragende wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet, die auf die Verbesserung und Optimierung der Methodik der Finanzplanung abzielen.

Auch in diesem Jahr wurden die Arbeiten von einer Jury aus hochrangigen Experten gründlich unter die Lupe genommen. Dazu gehören Prof. Michael Hauer, CFP®, Honorarprofessor für Finanzmärkte und Financial Planning von der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, Prof. Dr. Christian Koziol vom Lehrstuhl für Finance an der Universität Tübingen, Prof. Dr. Peter Schaubach, CFP®, CFEP®, Honorarprofessor für Family Office an der EBS Business School, Oestrich-Winkel, sowie Prof. Dr. Dirk Schiereck, von der Technischen Universität Darmstadt, Fachgebiet Unternehmensfinanzierung und Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

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