Welche Bedingungen gelten für eine Zertifizierung?

Konzept

Die CFEP®-Zertifizierung beruht weltweit auf diesen vier Säulen, der sog. 4-E-Regel:
  • Qualifizierende Ausbildung (Education)
  • Umfangreiche Prüfungen (Examination)
  • Langjährige Erfahrungen in der Finanzdienstleistungsbranche (Experience)
  • Einhaltung ethischer Regeln (Ethics)

Es gibt eine Möglichkeit zur Erlangung des CFEP®-Zertifikats:

  • Die Absolvierung eines akkreditierten Studienprogrammes sowie einer Zentralprüfung beim Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

  • Qualifizierte Ausbildung (Education) +

    Nachzuweisen ist eine qualifizierende Ausbildung bei einem akkreditierten Aus- und Weiterbildungsanbieter auf Basis eines verbindlichen Curriculums.
  • Umfangreiche Prüfungen (Examinations) +

    Der Zertifikatsbewerber hat sich im Rahmen seiner Ausbildung Prüfungen unterzogen, um seinen Kenntnisstand nachvollziehbar dokumentieren zu können.

    Im Rahmen eines akkreditierten Studienprogramms wird mittels Klausuren Fachwissen geprüft; des weiteren wird im Team eine Projektarbeit erstellt, die einen Praxisfall zur Grundlage hat.

    Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes akkreditiertes Studienprogramm muss sich der Bewerber einer schriftlichen Zentralprüfung beim Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. stellen. Alle Prüfungsteile sind mit Erfolg zu bestehen.
  • Langjährige Erfahrung (Experience) +

    Zur Zertifizierung ist Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich von mindestens 3 Jahren und 1 Jahr im Estate Planning nachzuweisen. Die Erfahrung im Estate Planning definiert sich nach dem jeweiligen Berufsbild und Standesregeln.

    Die Erfahrung kann vor, während oder nach Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen erworben werden. Die Erfahrung im Estate Planning hat auf jeden Fall zeitnah vorzuliegen, d.h., sie darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Der Erfahrungsnachweis hat durch die Einreichung zweier anonymisierter Pläne im Bereich Estate Planning vom Anfang und Ende des mindestens einjährigen Estate Planning-Erfahrungszeitraumes zu erfolgen. Alternativ dazu steht die Begleitung durch einen Supervisor über einen Zeitraum von einem Jahr oder der Unsupervised-Weg über drei Jahre mittels Selbsterklärung.
  • Ethische Regeln (Ethics) +

    Zur Erlangung des CFEP®-Zertifikats, ist die Einhaltung der ethischen Berufsregeln verbindlich zu erklären. Im Rahmen der Anmeldung zur Zertifizierung ist u. a. ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Schufa-Selbstauskunft und eine Versicherung über die Richtigkeit der Bewerbungsangaben beizufügen.

    Der Zertifikatsbewerber erkennt die ethischen Regeln an, informiert seine Kunden hierüber und handelt entsprechend. In Verfehlungsfällen kann der FPSB Deutschland Sanktionen bis zum lebenslangen Zertifikatsentzug verhängen.
  • Kosten +

    Der Mitgliedsbeitrag für das CFEP®-Zertifikat beträgt 220 EUR pro Jahr. Sollten das CFP®- und das CFEP®-Zertifikat erworben worden sein, beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 440 EUR. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 400 EUR erhoben.
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