Es wird viel geredet und noch mehr versprochen. Manches Versprechen wird gebrochen. Deshalb stehen Finanzdienstleister im Allgemeinen oft in der Kritik.
Genau hier setzt das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. an. Seine Mitglieder, zertifizierte Financial Planner, haben sich zu ethisch einwandfreien Beratungsstandards verpflichtet. Im Rahmen der Zertifizierung haben sie nicht nur ihren guten Leumund nachweisen müssen, sondern sich zur Einhaltung der Beratungsstandards verpflichtet: zwei wesentliche Qualitätsmerkmale zum Wohle der Kunden.
Der FPSB Deutschland und seine Mitglieder stehen zu diesem Leistungsversprechen. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. hat hierfür sehr strenge Berufsgrundsätze und eine Ehrengerichtsordnung erlassen. Das Ehrengericht ist eine unabhängige Instanz und kann Sanktionen gegen CFP®-Zertifikatsträger verhängen – bis zum lebenslangen Zertifikatsentzug.
Im Falle von Kundenbeschwerden oder Verstößen gegen die ethischen Regeln - so beispielsweise beim Bruch der Vertraulichkeit oder offensichtlichen Falschberatung - prüft das Ehrengericht die Umstände und kann bei Verstößen Strafen gegen CFP®-Zertifikatsträger erlassen.
Das Formblatt soll Ihnen helfen, die Anforderungen der FPSB Ehrengerichtsordnung für die Einleitung eines Ehrenverfahrens zu erfüllen. Seine Verwendung ist jeoch nicht zwingend. Sie erreichen das Ehrengericht auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!