Die meisten Eheleute nutzen trotz diverser Nachteile das Berliner Testament zur Nachlassplanung – Eine Alternative gerade bei größeren Vermögen bietet das Supervermächtnis – Es bietet dank der größeren Flexibilität die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Testamentsgestaltung
Keine Frage, das Testament ist ein unverzichtbares Instrument einer professionellen Nachlassplanung. „Wer eines Tages Ihr Vermögen erbt, bestimmen Sie allein. Das gilt allerdings nur, wenn Sie Ihr Erbe zu Lebzeiten regeln – mit einem rechtlich einwandfreien Testament oder Erbvertrag“, appelliert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Das Berliner Testament ist hierzulande die beliebteste Form des gemeinschaftlichen Testaments. Das Prinzip dabei: Die Ehegatten oder eingetragenen Ehepartner bestimmen sich gegenseitig als Alleinerben. Sobald auch der zweite Ehegatte stirbt, fällt der gesamte Nachlass auf die Schlusserben, in der Regel die Kinder. Durch diese Form der Gestaltung scheint die wirtschaftliche Absicherung und Unabhängigkeit des überlebenden Ehepartners gewährleistet.