FPSB unterstützt Aufsicht bei der Beseitigung der PRIIPs-Mängel: Für besseren Anlegerschutz und bessere Vergleichbarkeit von Anlageprodukten

Gut gedacht, schlecht gemacht. So lassen sich die bisherigen von den europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs erarbeiteten Vorschläge zur PRIIPs-Verordnung zusammenfassen. Das Ziel dieser regulatorischen Maßnahme ist es eigentlich, für mehr Transparenz beim Endkunden sowie einen verbesserten Anlegerschutz zu sorgen. Doch bislang stieß PRIIPs in der Fondsbranche, in der Politik und selbst bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. „In der Tat ist es so, dass der bisherige Vorschlag genau das Gegenteil von seiner Zielsetzung erreicht und sogar für mehr Verwirrung bei den Anlegern sorgt“, pflichtet dem auch Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), bei. Positiv ist deshalb, dass die Aufsicht nun dabei ist, die ursprünglichen Vorschläge zu überarbeiten. Die Behörden haben Branchenexperten dabei dazu eingeladen, zur überarbeiteten PRIIPs-Verordnung Stellung zu beziehen. Das haben die dem Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) angeschlossenen europäischen Landesmitglieder, wozu auch der FPSB Deutschland gehört, getan. „Wir als FPSB sehen es als unsere wesentliche Aufgabe an, zum verbesserten Anlegerschutz beizutragen und für mehr Transparenz beim Endkunden zu sorgen“, erklärt der FPSB-Vorstand. „Deshalb erachten wir es als unsere Pflicht, die europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei der Erarbeitung einer sinnvollen und für Privatanleger vorteilhaften PRIIPs-Verordnung zu unterstützen.“ 

Zum Valentinstag: Darum sollte Geld in der Partnerschaft eine wichtige Rolle spielen

Zum Valentinstag werden sicher wieder jede Menge Geschenke an die Liebste oder den Liebsten verteilt. Ob Blumen, Schokolade, Konzertkarten oder vielleicht sogar eine kleine Reise – solche Präsente in der Partnerschaft kommen gut an. „Leider vernachlässigen es Frau und Mann in der festen Partnerschaft häufig aber, über Geld zu sprechen – vielleicht, weil es zugegebenermaßen total unromantisch ist“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Doch die frühzeitige Klärung aller wichtigen Finanzfragen kann im Falle von Streitigkeiten oder sogar einer Trennung Schlimmeres verhindern. Prof. Tilmes empfiehlt deshalb, dass Paare – ob mit oder ohne Trauschein – am besten schon zu Beginn des Zusammenlebens klären sollten, wie sie ihre Finanzen organisieren wollen. Am besten mit professioneller Unterstützung von qualifizierten Finanzplanern, wie den bestens ausgebildeten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals.

Aktien oder Immobilien – was ist die bessere Anlage?

Wussten Sie, dass rund 60 Prozent aller vermieteten Wohnungen hierzulande im Eigentum von Privatpersonen sind? Das sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit dienen rund 24 Millionen Wohnungen mehr oder weniger der Geldanlage. Auf der anderen Seite ist laut den Zahlen des Deutschen Aktieninstituts aber gerade einmal jeder zehnte Bundesbürger Aktionär. Auch wenn diese Daten nicht direkt vergleichbar sind, so ist es doch offenbar so, dass die Immobilie hierzulande die beliebtere Anlageform ist, während im angelsächsischen Raum die Vorteile von Aktien stärker betont werden. Was also ist besser: Aktie oder Immobilie? „Eine einfache Antwort darauf gibt es nicht, da beide Anlageformen ihre Vor- und Nachteile haben“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Vielmehr ist es so, dass jeder Anleger andere individuelle Voraussetzungen hat, und deshalb nicht zu jedem das gleiche Portfolio passt.“ Besser ist es für Anleger, ausgehend von ihrer persönlichen Risikoneigung und ihren Anlagezielen, eine langfristige Finanzplanung zu erstellen und daraus dann die jeweils ins Portfolio passenden Assets abzuleiten. Und hier kann entweder die Aktie oder die Immobilie oder sogar auch beides passen. Licht ins Dunkel bringen erfahrene Finanzexperten wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals, die auf Basis der individuellen Rahmenbedingungen eine durchdachte und langfristig ausgerichtete Finanzplanung erarbeiten. 

46 Finanzplaner freuen sich über begehrte Zertifizierungen des FPSB Deutschland

Wenn es um die persönlichen Finanzen geht, ist die Qualität und Professionalität der Beratung entscheidend. Doch wo und bei wem finden Verbraucher die für sie zugeschnittene Dienstleistung? Ein wichtiges Gütesiegel stellen die Zertifizierungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) dar. Sie signalisieren dem Anleger die qualitativ besten Ausbildungsabschlüsse, die es hierzulande gibt. In einer Feierstunde hat der FPSB Deutschland in Frankfurt insgesamt 46 neue Zertifizierungen zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional sowie zum European Financial Advisor EFA® verliehen. „Seit unserer Gründung im Jahr 1997 wachsen wir kontinuierlich. Die Finanzberater erkennen, dass Qualifikation das zentrale Element für Erfolg in der Beratung ist“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. Auch international verzeichnet das Financial Planning Standards Board Ltd., die globale Dachorganisation mit derzeit 27 Mitgliedsländern, die Ende 2019 das 15-jährige Bestehen feierte, ein stetiges Wachstum (siehe Grafik). 

 

So lässt sich an Schulen die finanzielle Allgemeinbildung verbessern

Jeder siebte Deutsche unter 30 Jahren gilt als überschuldet. Das ergab eine Auswertung von Creditreform. Dabei sind es gerade viele junge Menschen, die mehr ausgeben als sie einnehmen. Sie schließen zu teure Miet- oder Handyverträge ab oder nutzen das Niedrigzinsumfeld, um günstig oder sogar zinslos einen Kredit aufzunehmen, um damit Dinge zu kaufen, die sie gar nicht benötigen. „Tatsächlich ist es um die finanzielle Allgemeinbildung, angefangen vom Umgang mit Geld im Alltag bis hin zum Vermögensaufbau, hierzulande schlecht bestellt“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Soweit es um die Vermittlung finanzieller Grundkenntnisse geht, sieht der Experte auch die Schulen in der Pflicht. Dort aber fehle es an ökonomischen Unterrichtsinhalten und ausgebildeten Lehrern, stellte jüngst Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa fest. Eine Lücke, die externe Experten füllen könnten. Zwar weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass Wirtschaftsakteure in der Regel Eigeninteressen verfolgen und deshalb Lerninhalte zum Thema Finanzen womöglich nicht objektiv vermitteln. „Eine Alternative könnten aber die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®, so genannte CFP®-Professionals, sein“, so der FPSB-Vorstand. „Denn sie genießen nicht nur die anerkannt beste Ausbildung hierzulande, sondern sind aufgrund eines strengen Ethikkodex auch zur Objektivität verpflichtet.“ 

Welche Steuer-Fallstricke bei Termfix-Lebensversicherungen zu beachten sind

Die kontrollierte Übergabe des Erbes an die nächste Generation ist ein Thema, das viele wohlhabende Menschen bewegt. Ein mögliches Instrument der Nachlassplanung ist eine Lebensversicherung mit so genannter Termfix-Gestaltung. Darunter versteht man eine Versicherung, die einen festen Auszahlungstermin hat. Das bedeutet, dass bei Termfix-Versicherungen die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im Todesfall eintritt, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. „So attraktiv dieses Modell auch für die kontrollierte Vermögensübertragung sein mag – Termfix-Versicherungen bergen für die Erben mitunter einige böse Überraschungen bei der Berechnung der Erbschaftsteuer“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und verweist auf ein aktuelles Gerichtsurteil aus Köln. Um bei der Nachlassplanung keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten der Vermögensübertragung optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Finanz- und/oder Nachfolgeplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®- und CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals wenden.

 

Vorsicht Steuerfalle: Warum Gemeinschaftskonten zum unerwarteten Risiko werden können

Gemeinschaftskonten sind hierzulande keine Seltenheit. Im Gegenteil: Für viele Ehepartner sind sie nicht nur selbstverständlich, sondern auch praktisch. Jeder der Partner kann so über das Geld verfügen, und es lassen sich außerdem damit noch Bankgebühren sparen. Doch was viele nicht wissen: Gemeinschaftskonten bergen ein erhebliches steuerliches Risiko. Denn hohe einseitige Einzahlungen können den Fiskus auf den Plan rufen, etwa wenn unter Ehepaaren größere Geldgeschenke gemacht werden. Aber auch andere größere Überweisungen – und dann häufig ungewollt – können die Finanzbehörden als Schenkung interpretieren. „Da das Konto steuerlich gesehen beiden Kontoinhabern je zur Hälfte gehört, sind sämtliche Geldeingänge und Vermögenstransfers nach dieser Logik zu behandeln“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Um bei den Geldgeschäften, aber auch bei der langfristigen Finanzplanung keine kostspieligen Fehler zu machen, sollten sich Verbraucher deshalb Unterstützung bei Experten wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals holen.

 

Der Sparplan – ein Weihnachtsgeschenk mit vielen Vorteilen

Weihnachten naht mit großen Schritten. Und wie jedes Jahr stellt sich die Frage nach dem geeigneten Geschenk für den Nachwuchs. Eine gute Idee kann es sein, mal einen Sparplan unter den Weihnachtsbaum zu legen. Auch wenn damit Kinder nicht sofort spielen können und vielleicht am Weihnachtsabend selbst etwas enttäuscht sein dürften, langfristig werden sie ihre Freude daran haben. „Tatsächlich, das zeigt die Vergangenheit, gibt es kaum etwas Lukrativeres als einen Aktienfonds-Sparplan“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn wenn man diesen über zehn oder 15 Jahre laufen lässt, ergibt sich daraus eine sehr gute finanzielle Basis für die Ausbildung oder ein Studium.“ Allerdings gibt es für die Umsetzung dieses Vorhabens eine sehr große Zahl an Möglichkeiten. Wer deshalb unsicher ist, in was er investieren soll, sollte sich an einen Experten wenden. Für solche Fragestellungen eignen sich beispielsweise die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals mit ihrer ausgezeichneten Ausbildung im Finanzbereich. Sie sind in der Lage, ihre Kunden umfassend und individuell zu beraten. Und aufgrund der ethischen Standesregeln des FPSB sind sie zudem zu einer objektiven Beratung verpflichtet.

 

Zu Lebzeiten schenken und trotzdem die Kontrolle behalten – so funktioniert es

Potenzielle Erben können sich freuen. In den kommenden Jahren werden im Durchschnitt jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro von der älteren Generation an die Nachkommen weitergegeben. Das geht aus einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hervor. Da bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können, kann es Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. „Ein Weg der Übertragung“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), „ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Es dürfte zwar weithin bekannt sein, dass das bei Immobilien funktioniert, vermutlich wissen jedoch die wenigsten, dass der Nießbrauch auch bei Wertpapieren eingesetzt werden kann.“ Dabei hat diese Alternative neben den steuerlichen Vorteilen noch einen interessanten Nebeneffekt: Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der Erblasser nämlich nicht möglich. „Ein anderer Weg ist die teilweise Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Versicherung, das sogenannte 99/1 Modell.“ Ganz einfach ist eine Umsetzung aber nicht. Um dabei keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Experten wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate-Planner, die CFEP®-Professionals, wenden. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, ihre Kunden auch bei dieser Fragestellung tiefgreifend und umfassend zu beraten.

 

Wissenschaftspreis des FPSB Deutschland geht in die vierte Runde

Neues Jahr, neue Chance für junge Wissenschaftler: Bereits zum vierten Mal schreibt der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) den vielbeachteten FPSB Wissenschaftspreis aus. „Wir wollen mit dem Preis das Wissen im Bereich der Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung und des Financial- und Estate Planning weiter fördern sowie Theorie und Praxis stärker miteinander verzahnen“, nennt FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rolf Tilmes ein wichtiges Ziel des Preises. Außerdem sollen mit Hilfe der wissenschaftlichen Arbeiten der Finanzdienstleistungsindustrie, den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, den Verbraucherschützern, der Presse sowie der interessierten Öffentlichkeit praxisrelevante Erkenntnisse bereitgestellt werden.

Weitere Infos zum FPSB Wissenschaftspreis 2020