Mithilfe der sogenannten Güterstandsschaukel können Ehepartner untereinander Vermögen übertragen und dabei die Zahlung einer Schenkungssteuer verhindern. Doch es kommt auf die richtige Vorgehensweise an.
Erbschaftssteuer zu zahlen, kann bisweilen ganz schön ins Geld gehen. Deshalb kann eine vorzeitige Vermögensübertragung eine gute Alternative sein, und das nicht nur an die nächste Generation. Auch innerhalb einer Ehe ist dieser Weg denk- und machbar. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es eine sogenannte erbschaftsteuerliche Schieflage gibt, weil etwa das Vermögen – zum Beispiel wegen eines Unternehmens- oder Immobilienverkaufs – überwiegend bei einem der Ehepartner angesiedelt ist.
Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer – zumindest soweit sie den Ehegatten-Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen und es sich nicht um die Übertragung des „Familienheims“ handelt.