Mittwoch, 15 Januar 2020 10:18

Welche Steuer-Fallstricke bei Termfix-Lebensversicherungen zu beachten sind

Die kontrollierte Übergabe des Erbes an die nächste Generation ist ein Thema, das viele wohlhabende Menschen bewegt. Ein mögliches Instrument der Nachlassplanung ist eine Lebensversicherung mit so genannter Termfix-Gestaltung. Darunter versteht man eine Versicherung, die einen festen Auszahlungstermin hat. Das bedeutet, dass bei Termfix-Versicherungen die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im Todesfall eintritt, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. „So attraktiv dieses Modell auch für die kontrollierte Vermögensübertragung sein mag – Termfix-Versicherungen bergen für die Erben mitunter einige böse Überraschungen bei der Berechnung der Erbschaftsteuer“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und verweist auf ein aktuelles Gerichtsurteil aus Köln. Um bei der Nachlassplanung keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten der Vermögensübertragung optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Finanz- und/oder Nachfolgeplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®- und CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals wenden.