Anforderung an kontinuierliche Weiterbildung Continuing Professional Development (CPD)

Durch die Anforderungen an kontinuierliche Weiterbildung stellt EFPA sicher, dass das Ausbildungs- und Wissensniveau der EFA-Titelträger stets auf dem neuesten Stand ist.

Hierzu müssen die EFA-Titelträger alle zwei Jahren insgesamt 30 CPD-Stunden nachweisen. Die Weiterbildungsveranstaltungen müssen zu den Themengebieten des Curriculums (Kernkompetenzrahmens) für die Ausbildung zum EFA European Finanical Advisor ausgewählt sein. Pro Modul des Curriculums, wie z.B. Versicherung oder Immobilien, können maximal 15 CPD anerkannt werden, es müssen also mindestens zwei Module mit Weiterbildung abgeckt werden.

Für folgende Aktivitäten können CPDs anerkannt werden:

  • Präsenzveranstaltungen (60 Minuten entsprechen 1 CPD-Stunde)
  • Fernlehrgänge (anerkannt werden 50% der vom Anbieter angegebenen Richtzeit)
  • Lehrtätigkeit zu Themen des Curriculums
  • Publikationen zu Themen des Curriculums

Ausführliche Informationen sind in der CPD-Ordnung von EFPA Deutschland enthalten.