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Dienstag, 25 November 2025 10:19

Latente Steuerlast: Ein oft übersehener Aspekt in der Nachfolgeplanung

Ob bei Kapitalanlagen oder Kapitalgesellschaften: Bei der Nachfolgeplanung wird bisweilen das Risiko einer unerwarteten Doppelbelastung im Erbfall übersehen – Ein konkreter Fall zeigt: Wer zu spät plant, riskiert eine doppelte Steuerbelastung für die Erben. Was kann eine Strategie mit Wertpapieren im Privatvermögen sein, um gestalterisch die Erbschaft-/Schenkungsteuer zu reduzieren?

Bei der Nachfolgeplanung von Kapitalanlagen im Privatvermögen und im Kontext von Kapitalgesellschaften wird oft ein wichtiger Punkt nicht ausreichend berücksichtigt: die latente Steuerlast. Das gilt insbesondere bei Kapitalgesellschaften oder Kapitalanlagen im Zusammenhang mit verschiedenen Steuerarten. Gerade im Erbfall kann es zu unerwarteten und hohen Steuerbelastungen kommen, die den Übergang von Vermögenswerten erheblich erschweren.

Als latente Steuerlast bezeichnet man in diesem Zusammenhang in der Regel Steuern, die theoretisch auf stillen Reserven bei Kapitalvermögen oder bei Kapitalgesellschaften ruhen, jedoch erst im Zeitpunkt der Realisierung (zum Beispiel bei Verkauf) fällig werden. „Das Thema latente Steuerlast erhält zusätzliche Brisanz, weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem zu diesem Themenkomplex in 2026 erwartet wird“, informiert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Der Experte empfiehlt, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden: „Wer rechtzeitig die richtigen Schritte einleitet, kann nicht nur die Steuerlast optimieren, sondern auch eine reibungslose Übergabe des Unternehmens oder der Kapitalanlagen sicherstellen.“