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Mittwoch, 11 Dezember 2019 08:51

Zu Lebzeiten schenken und trotzdem die Kontrolle behalten – so funktioniert es

Potenzielle Erben können sich freuen. In den kommenden Jahren werden im Durchschnitt jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro von der älteren Generation an die Nachkommen weitergegeben. Das geht aus einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hervor. Da bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können, kann es Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. „Ein Weg der Übertragung“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), „ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Es dürfte zwar weithin bekannt sein, dass das bei Immobilien funktioniert, vermutlich wissen jedoch die wenigsten, dass der Nießbrauch auch bei Wertpapieren eingesetzt werden kann.“ Dabei hat diese Alternative neben den steuerlichen Vorteilen noch einen interessanten Nebeneffekt: Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der Erblasser nämlich nicht möglich. „Ein anderer Weg ist die teilweise Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Versicherung, das sogenannte 99/1 Modell.“ Ganz einfach ist eine Umsetzung aber nicht. Um dabei keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Experten wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate-Planner, die CFEP®-Professionals, wenden. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, ihre Kunden auch bei dieser Fragestellung tiefgreifend und umfassend zu beraten.