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Dienstag, 16 Juli 2019 12:42

Rechtssicherheit für Ehepaare mit internationalem Bezug

Der Name mag ein wenig sperrig und bürokratisch klingen, aber hinter dem Begriff „EU-Güterrechtsverordnung“ verbirgt sich Brisanz. Denn die seit dem 29. Januar 2019 geltende Vorgabe beinhaltet neue grenzüberschreitende Bestimmungen bei Ehen und eingetragenen Partnerschaften in der Europäischen Union. „Das neue Recht sollte binationalen Paaren oder solchen, die dauerhaft im Ausland leben, Anlass dazu geben, über eine Rechtswahl nachzudenken oder bereits bestehende Regelungen zu überprüfen. Haben Ehegatten zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten oder leben sie gemeinsam in einem Staat, dem sie nicht angehören, stellt sich häufig die Frage, welches Recht auf ihre güterrechtlichen Beziehungen anwendbar, welches Gericht für eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zuständig ist und wie die Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Besonders im Fokus stehen dabei Themen wie Ehe und Ehevertrag, Güteraufteilung bei Trennung und ähnliche strittige Punkte.“ Professionelle Unterstützung bei diesem komplexen Thema bieten die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® und CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals.