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Mittwoch, 15 Mai 2013 02:00

Auf die Qualität der Finanzberatung kommt es an - nicht auf die Form der Vergütung

Der Bundestag hat vor Kurzem ein Gesetz zur Stärkung der Honorarberatung verabschiedet. Das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) definiert nun erstmals einen klaren Rahmen für die Beratung gegen Honorar. Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) begrüßt die gesetzliche Verankerung der Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland als eine weitere Möglichkeit neben der provisionsbasierten Beratungsform. "Honorarberatung ist aber nur eine von mehreren Vergütungsformen. Sie sagt nichts über die Beratungsqualität aus", sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland und Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Wiesbaden. Der FPSB Deutschland fordert deshalb vielmehr, dass sich die regulatorischen Maßnahmen auch auf die Aus- und Weiterbildung der Finanzberater konzentrieren soll.